Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Sie regelt die Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Dazu gehören die Gefährdungsbeurteilung sowie Anforderungen an erforderliche Prüfungen.
Amtlichen Text ansehen ↗Im Betrieb greifen staatliche Vorgaben, Unfallverhütungsvorschriften und technische Regeln ineinander. Wir ordnen die wichtigsten Grundlagen ein, damit Sie Ihre Prüfungen gezielt vorbereiten können.
Prüfbedarf klären →Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von Ihren Arbeitsmitteln, deren Verwendung und dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Sie regelt die Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Dazu gehören die Gefährdungsbeurteilung sowie Anforderungen an erforderliche Prüfungen.
Amtlichen Text ansehen ↗Die Unfallverhütungsvorschrift behandelt elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie enthält unter anderem Anforderungen an deren Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand.
DGUV-Publikation ansehen ↗Auch diese Unfallverhütungsvorschrift betrifft elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Welche Fassung für Ihre Einrichtung gilt, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
DGUV-Publikation ansehen ↗Die TRBS konkretisieren Anforderungen der BetrSichV. Die TRBS 1201 befasst sich mit Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.
TRBS 1201 bei der BAuA ansehen ↗Für die fachliche Durchführung elektrischer Prüfungen sind je nach Prüfobjekt unterschiedliche elektrotechnische Normen relevant. Eine einzige Norm deckt nicht sämtliche Geräte, Anlagen und Maschinen ab.
Bei Leitern, Regalen, Türen oder anderen Arbeitsmitteln können weitere spezifische Regeln und Prüfanforderungen hinzukommen. Entscheidend ist immer das konkrete Prüfobjekt.
Aus den Regelwerken entsteht ein Prüfplan, der zu Ihren tatsächlichen Arbeitsmitteln und Einsatzbedingungen passen muss.
Zuerst muss klar sein, welche Geräte, Anlagen und weiteren Arbeitsmittel im Betrieb vorhanden sind und wie sie genutzt werden.
Art, Umfang und Fristen werden nicht allein aus einer pauschalen Liste übernommen. Maßgeblich sind die jeweiligen Anforderungen und die betrieblichen Bedingungen.
Die Dokumentation muss erkennen lassen, was geprüft wurde und welches Ergebnis vorliegt. Das erleichtert auch die Planung weiterer Maßnahmen.
Teilen Sie uns mit, welche Arbeitsmittel und Standorte betroffen sind. Wir besprechen mit Ihnen, welche Prüfleistungen für Ihre Anfrage relevant sind.