Ortsfeste Betriebsmittel sind Anlagen oder Geräte, die fest an einem Ort installiert sind und nicht zur Fortbewegung bestimmt sind. Sie dienen der Erzeugung, Fortleitung, Verteilung und Verwendung von Energie. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Sicherheit von ortsfesten Betriebsmitteln und legt fest, dass diese regelmäßig geprüft werden müssen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3 (DGUV V3) konkretisiert die Anforderungen an die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.
Prüffristen und Prüfumfang nach DGUV V3
Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, dass ortsfeste Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden müssen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Prüffristen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Betriebsmittels, der Umgebung, in der es betrieben wird, und der Häufigkeit der Nutzung. Im Allgemeinen sollten ortsfeste Betriebsmittel mindestens alle 4 Jahre einer Prüfung absolviert werden. Bei besonderen Gefahren oder erhöhten Beanspruchungen kann die Prüffrist verkürzt werden.
Der Prüfumfang umfasst unter anderem die Sichtprüfung auf äußere Beschädigungen, die Prüfung der elektrischen Sicherheit, die Funktionsprüfung und die Dokumentation der Prüfergebnisse. Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkunde und Erfahrung verfügt.
Maßnahmen bei festgestellten Mängeln
Werden bei der Prüfung Mängel an ortsfesten Betriebsmitteln festgestellt, müssen diese behoben werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Je nach Art und Schwere der Mängel können verschiedene Maßnahmen erforderlich sein, wie z. B. die Reparatur oder der Austausch defekter Teile, die Stilllegung des Betriebsmittels oder die Kennzeichnung des Mangels, um Mitarbeiter zu warnen.
Gefahren durch mangelhafte Prüfung
Die mangelhafte Prüfung von ortsfesten Betriebsmitteln kann schwerwiegende Folgen haben, wie zB elektrische Schläge, Brände oder Explosionen. Um Unfälle und Schäden zu vermeiden, ist es daher unerlässlich, die Prüffristen einzuhalten und die Prüfungen sorgfältig durchzuführen. Nur so kann die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet werden.
Abschluss
Ortsfeste Betriebsmittel sind wichtige Bestandteile von Arbeitsplätzen, die regelmäßig geprüft werden müssen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die DGUV Vorschrift 3 legt die Anforderungen an die Prüfung von ortsfesten Betriebsmitteln fest und sollte von allen Unternehmen eingehalten werden, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.
FAQs
1. Wie oft müssen ortsfeste Betriebsmittel geprüft werden?
Nach DGUV Vorschrift 3 sollten ortsfeste Betriebsmittel mindestens alle 4 Jahre einer Prüfung absolviert werden. In besonderen Fällen können kürzere Prüffristen erforderlich sein.
2. Wer darf ortsfeste Betriebsmittel prüfen?
Die Prüfung von ortsfesten Betriebsmitteln muss von einer befähigten Person durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkunde und Erfahrung verfügt. Dies kann zB eine Elektrofachkraft oder eine externe Prüforganisation sein.