Die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) regelt die regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
im Unternehmen. Im Speziellen geht es hier um die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten, die in vielen Betrieben
zum Einsatz kommen. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der Sicherheit von Mitarbeitern und
der Vermeidung von Unfällen.
Warum ist die DGUV-Prüfung wichtig?
Die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist wichtig, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Durch die Prüfungen können Defekte und Mängel erkannt und behoben werden, bevor es zu Unfällen kommt.
Zudem ist die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben und dient der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.
Wie läuft die DGUV-Prüfung ab?
Die DGUV Prüfung von ortsveränderlichen Geräten umfasst verschiedene Schritte. Zunächst werden die Geräte außen angebracht
Schäden und Verschmutzungen überprüft. Anschließend erfolgt eine Funktionsprüfung, bei der die einwandfreie Funktion vorliegt
Funktion des Geräts wird getestet. Darüber hinaus werden auch die elektrischen Sicherheitsmaßnahmen wie
Schutzleiterwiderstand und Isolationswiderstand gemessen und überprüft.
Abschluss
Die DGUV Prüfung von ortsveränderlichen Geräten ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in Unternehmen.
Durch regelmäßige Prüfungen können potenzielle Gefahren erkannt und beseitigt werden, was die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet
erhöht. Unternehmen sollten daher die gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung von ortsveränderlichen Geräten ernst nehmen
nehmen und diese regelmäßig durchführen lassen.
FAQs
1. Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte geprüft werden?
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass ortsveränderliche Geräte regelmäßig geprüft werden müssen. Die genauen
Die Intervalle können je nach Art des Geräts und der Arbeitsumgebung variieren. In der Regel sollten die Prüfungen erfolgen
jedoch mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
2. Wer darf die DGUV-Prüfung durchführen?
Die DGUV-Prüfung von ortsveränderlichen Geräten darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Das kann
interne Mitarbeiter sein, die über entsprechende Schulungen und Qualifikationen verfügen, oder externe Dienstleister,
die auf die Prüfung von elektrischen Anlagen spezialisiert sind.